Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Schule.
Mitglieder des Elternbeirats unserer Grund- und Gemeinschaftsschule sind alle gewählten Klassenelternvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen der Grundschulklassen sowie alle Lerngruppenelternvertreter/innen und deren Stellvertreter/innen unserer Sekundarstufe 1.
Die gewählten Elternvertreter/innen und Stellvertreter/innen vertreten die Anliegen der jeweiligen Klassen- bzw. Lerngruppengemeinschaft. Sie nehmen Wünsche und Anregungen der Eltern auf, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, gehen ggf. auf die Klassen- bzw. Schulleitung zu. In gleichem Maße sind sie Ansprechpartner/innen für die Lehrkräfte bzw. die Schulleitungen bei Angelegenheiten, die die Klassen betreffen.
Aus der Mitte des Elternbeirates werden ein/e Vorsitzende/r und ein/e Stellvertreter/in gewählt, die sich für die allgmeinen Belange aus allen Klassen/Lerngruppen einsetzen, hierzu in regelmäßigem Kontakt mit der Schulleitung stehen. Umgekehrt sind sie für die Schulleitung Ansprechpersonen für grundsätzliche Schul- und Bildungsfragen, für gesamtschulische Angelegenheiten, die z.B. beim Schulträger vorgetragen oder in der Öffentlichkeit zu vertreten sind.
Elternbeiratsvorsitzende 22/23 |
Stv. Vorsitzende 22/23 |
Frau Monika Keppner mo.keppner@gmail.com |
Frau Damaris Fischer-Zimmermann |
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. In diesem Gremium sind Lehrkräfte, Schüler/innen und Eltern paritätisch vertreten.
Die Schulkonferenz hat die Aufgabe über Angelegenheiten zu beraten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang hat sie je nach Sachverhalt ein Anhörungs-, Zustimmungs- oder aber ein Entscheidungsrecht.
Diese Rechte stehen in einem wechselseitigen Beziehungsverhältnis zu den Befugnissen der Lehrerkonferenzen.